Aus gegebenem Anlass weissen wir noch einmal auf die geänderte DBU Sportordnung hin.
Demnach dürfen ab dem 01.08.2020 Bälle keine Ausgleichsbohrung aufweisen.
Hier der Link zur DBU-Sportordnung TB Bowlingbälle
Bitte beachtet diese wichtige Änderung und lasst Eure Ausgleichslöcher rechtzeitig füllen.
Gibt es in der Sportordnung nicht einen Wiederspruch zwischen IX und XIII?
IX: “… Der Spieler muss bei jedem Wurf alle vorhandenen Grifflöcher mit derselben Spielhand verwenden …”
XIII: “… Dies kann mit oder ohne die Verwendung eines ggf. vorhandenen Daumenlochs erfolgen …”
Ich sehe da keine Wiederspruch. XIII läst offen ob man ein Daumenloch bohrt oder nicht, wenn man eines hat muss es dann nach IX benutzt werden. So würde ich diese Punkte zumindestens auslegen.