Information des Landessportbundes NRW

Information des Landessportbundes NRW

Durch die rückläufigen Inzidenzwerte gibt es die ersten Lockerungen auch im Sportbetrieb.

Der Landessportbund NRW hat die beigefügten Tabellen erstellt und versandt. Hier werden die wichtisten Regelungen aus der aktuellen Coronaschutzverordnung für den Sport zusammengefasst.

Leider gibt es für die Gastronomie und damit auch die meisten Bowlinganlangen noch keine Möglichkeiten, den Betrieb wieder aufzunehmen.

Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz über 100, Stand 14.5.2021

Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz 50 bis 100, Stand 14.5.2021

Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz unter 50, Stand 14.5.2021

Vielleicht kommt von der Politik bald das Signal, dass auch die Innengastronomie wieder öffnen kann.

7 Kommentare

  1. Guten morgen allerseits,
    da heißt es weiter gedulden. Wenn die Inzidenzen stabil unter 50 bleiben , dürften (Stand heute) ja auch die Innengatronomie wieder starten. Hygiege-Maßnamen/Konzepte und Tests etc. scheinen wohl weitere Voraussetzungen zu bleiben.
    Eine schöne Woche und haltet durch
    Uschi

    Uschi Diekhoff
    1. Hallo Uschi,
      kurze Frage: in der Auflistung bei Inzidenzen unter 50 steht nur etwas von negativem Schnelltest. Wie sieht es aus mit Personen die 2 mal geimpft sind ? Würde mich über eine Info freuen.
      Gruß Paul

      Paul van Gee

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