Corona Bestimmungen Liga

Corona Bestimmungen Liga

Liebe Bowlingspielerinnen und Bowlingspieler !

Morgen geht die NRW Liga weiter und am Sonntag starten die unteren Ligen.

Hier nochmals die Info, dass alles unter den 2G plus Bestimmungen  (aktuelle Corona Schutzverordnung) abläuft.

Bitte haltet doch dann beim Eintritt in die Halle die erforderlichen Nachweise bereit, damit alles reibungslos und schnell abgehandelt werden kann.

Die zusätzliche Testpflicht (2G+) entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

Beispiel: 16. Oktober 2021 gilt bis 15. Januar 2022 usw.

Mit sportlichem Gruss

Thomas Voigt

 

 

11 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Babucke, sehr geehrte Teams,

    leider ist in der Oberliga Herren 2 ein bestätigter PCR Test positiv ausgefallen.
    Da es alle sehr freut das die Liga wieder gestartet ist, wir aber die Gesundheit aller Beteiligten und auch deren Angehörigen schützen müssen, sollten wir über mehrere zusätzlicher und freiwilliger Maßnahmen nachdenken!
    Das beinhaltet das Testen aller, einschließlich der Geboosterten, sowie ein Masken tragen beim spielen.
    Um zukünftig in allen Ligen Infektionen vermeiden zu können, wäre dieser freiwillige Ansatz im Wohle aller, denn unsere Gesundheit ist wichtig und damit sollte man nicht leichtfertig umgehen.
    Meinungen und Rückmeldungen sind gerne gesehen, denn eine gesunde und spannende Saison liegt ja im Interesse aller.

    Mit sportlichen Grüßen,

    Patrick Kleefisch, Sportwart BC Rhein-Erft e.V.

    Patrick Kleefisch
  2. Hallo zusammen,

    seit dem 16.01. gilt in NRW schon wieder eine neue Coronaschutzverodnung. Diese sieht aus meiner Sicht Beschränkungen für Johnson&Johnson Geimpfte vor.

    Aus Eigeninteresse habe ich bereits eine schriftliche Anfrage an die Corona-Hotline des Gesundheitsministeriums NRW geschickt. Die telefonische Auskunft, die ich erhalten habe (“es gibt eine schriftliche Anordnung, wir können die aber gerade nicht finden”) fand ich nicht wirklich überzeugend.

    Sobald ich eine Info bekomme werde ich das hier mitteilen.

    Unabhängig davon freue ich mich aber, dass es am Sonntag wieder los geht und bedanke mich auf diesem Weg bei den Personen im Vorstand, die es irgendwie geschafft haben, dass die Liga unter diesen erschwerten Bedingungen zumindest schon mal starten kann.

    Mit sportlichem Gruß

    Michael Zaretzke

    Michael Zaretzke
    1. Kurzes Update, habe zwar noch nichts schriftlich aber eine kompetente telefonische Auskunft:

      Die Personen, die einmal mit Johnson&Johnson geimpft wurden, gelten nicht mehr als vollständig geimpft.

      Damit diese Personen am Ligabetrieb teilnehmen dürfen, benötigen sie zusätzlich zur einfachen Impfung einen PCR Test. (CoronaSchVO §4 (3) 1.)

      Michael

      Michael Zaretzke
  3. Ich hatte nach der Clubvertreterbesprechung den Eindruck, dass wir uns darauf geeignet haben, dass wir immer einen Test wollen, egal ob 2x oder 3x geimpft. Die Argumentation war (1) falls es strengere Regeln gibt sind wir auf der sicheren Seite, (2) es dient dem Schutz aller und (3) am Samstag Nachmittag nochmal testen lassen sollte für niemand ein Problem darstellen.

    Mehrere Freunde haben sich Omikron eingefangen, trotz 3x Impfung. Wenn jemand anderes 3x geimpft ist und sich nicht testen lässt, kann er es haben und ich mich anstecken.

    Ivo Hedtke
    1. …..Du magst Recht haben, aber die Tests sind doch auch nicht immer 100% aussagekräftig. Wir halten uns an die vorgegebenen Verordnungen und wie gesagt, jeder einzelne entscheidet doch selbst, was er machen möchte.

      Paul van Gee
  4. Hallo oder Moin…Moin…

    Wie ist das mit einem Schüler/Schülerinnen die am Wochenende spielen.
    Diese Personengruppe werden in der Regel im Schulbetrieb getestet.
    Was müssen die Personen vorlegen?
    Reicht da der Schülerausweis?

    Giersig
    1. Hallo Mirko

      Die Schüler/Schülerinnen unterliegen ja einer “Dauertestung” in der Schule (Montag/Mittwoch/Freitag). Diese gilt bis einschließlich zum Alter von 15 Jahren. Ab 16 Jahre brauchen sie einen Test.

      Sie brauchen außerdem einen Ausweis/Nachweis mit Lichtbild um ihre Identität und das Alter nachzuweisen.

      Gruss Thomas

      Thomas Voigt
      1. Hallo Thomas,

        ich glaube da liegst du falsch.

        Kinder bis 15 Jahren gelten als immunisiert. Wenn die an einer 2G+ Veranstaltung teilnehmen wollen, brauchen die zusätzlich noch einen Test weil die nicht geboostert sind.

        Schüler älter als 15 gelten auf Grund der Schule als getestet aber nicht mehr als immunisiert und können deshalb ohne Impfung nicht an 2G+ Veranstaltungen teilnehmen.

        Bin kein Rechtsanwalt aber so steht es aus meiner Sicht in der Corona-Schutzverordnung.

        Gruss Michael Zaretzke

        Michael Zaretzke

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

de_DEGerman