In letzter Zeit häufen sich bei der Passstelle die Anfragen, ob ein Spieler am Ligastart spielen darf, wenn er keine Spielpapiere vorlegen kann oder diese zu spät bestellt wurden.
Hier noch einmal zur Klarstellung.
Der Spieler/die Spielerin kann natürlich spielen.
Wer bei der Kontrolle keine gültigen Spielpapiere vorlegen kann, zahlt automatisch eine Strafe von 11.- Euro.
Der Ligaleiter meldet das fehlen der Spielpapiere an den Landessportwart, der dann alle weiteren Maßnahmen veranlasst. Der Ligaleiter braucht die 11.- Euro nicht direkt einfordern.
Ein bestellen der Papiere bei der Passstelle reicht nicht aus. Die Papiere müssen vorgelegt werden.