Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals das Thema Spielpapiere aufgreifen.
Beim letzten Ligastart hatten einige Spieler keine, oder unvollständige Spielpapiere.
Stellt euch darauf ein, dass die Ligaleiter unregelmäßig angehalten werden, dass sie eine erneute Prüfung durchführen müssen.
Warum auch immer, besteht der Irrglaube, das eine Bestellung von Pass, Ranglistenkarte oder DKB-Marke, vor dem Ligastart ausreicht. Dem ist NICHT so. Mit der Bestellung ist lediglich eine vorläufige Spielberechtigung abgedeckt.
Nicht die WBU ist dafür verantwortlich, das die Papiere rechtzeitig bei euch sind. Eine Bestellung muss so zeitig geschehen, dass 3 Tage Bearbeitungszeit und der Postweg von 1 bis 2 Tagen einkalkuliert sind.
Die Strafgebühr von 11€, wird immer fällig, sobald keine oder unvollständige Spielpapiere vorliegen.
Ganz dumm ist es die Info vom Ligaleiter zu ignorieren, dass die fehlenden Spielpapiere der spielleitenden Stelle innerhalb von 6 Tagen vorzulegen sind.
Erfolgt dies nicht, werden die gespielten Pins vom betroffenen Spieler gestrichen. Selbstverständlich werden dann auch die erzielten Punkte neu berechnet.
Nach meiner Meinung, reicht das beantragen laut WBU Sportordnung aus, laut DBU Sportordnung nicht. Die Frage ist, welche ist gültig.
DBU 2.1: … Zum Nachweis der Spielberechtigung sind der gültige DKB-Spielerpass mit gültiger Beitragsmarke und die gültige DBU-Ranglistenkarte vorzulegen. …
DBU 2.1.1: Wenn diese Nachweise nicht erbracht werden, kann bei DBU-Veranstaltungen gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr gem. Gebührenordnung ein vorläufiges Spielrecht erworben werden. Dieses steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Dokumente der zuständigen spielleitenden Stelle innerhalb einer Frist von 6 Tagen nachgereicht werden. …
Heißt für mich: Wenn ich eins oder mehrere der Papiere nicht habe, bezahle ich die Strafgebühr, erhalte mein vorläufiges Spielrecht und habe 6 Tage Zeit die Papiere vorzulegen. Ich könnte die Papiere sogar noch nach dem Start beantragen mit der Gefahr, dass ich sie nicht rechtzeitig erhalte. Dann habe ich Pech gehabt.
WBU 2.2: Zum Nachweis der Spielberechtigung sind vorzulegen:
– DKB-Spielerpass (zumindest beantragt) mit gültiger, dem Spieler namentlich zugeordneter, Beitragsmarke. Die Zuordnung erfolgt bei der Bestellung der Beitragsmarke. Eine Überprüfung der namentlichen Bestellung erfolgt beim Einladen der Spielergebnisse in die Rang-liste.
– gültige DBU-Ranglistenkarte
Werden diese Nachweise nicht erbracht oder wurde keine Ranglistenkarte und/oder DKB-Marke namentlich bestellt, wird vom WBU-Geschäftsführer eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Insbesondere der letzte Satz bedeutet für mich, dass wenn die Papiere beantragt sind noch nicht mal eine Strafgebühr fällig wird.
Bitte mal prüfen.
Michael